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Bildungsnotiz

Lesezeit: Minuten
Bildungsnotiz 02.03.2017

Internetbeschwerdestelle: Anzahl der Gesamtbeschwerden 2016 gesunken

2016 erhielt die FSM-Beschwerdestelle für Onlineinhalte insgesamt 4644 Meldungen. Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der Gesamtbeschwerden um rund 15 Prozent gesunken (2015/5448).

1394 der eingegangenen Beschwerden enthielten Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen. In Relation zur Gesamtbeschwerdezahl ist dieser Anteil im Vergleich zum Vorjahr erneut angestiegen (2016/30 Prozent, 2015/28 Prozent, 2014/27 Prozent). Seit 2005 ist die Zahl der gemeldeten Missbrauchsinhalte fast stetig gestiegen.

Von den in Deutschland gehosteten Inhalten konnten 97 Prozent innerhalb einer Woche gelöscht werden. Im Ausland waren nach 4 Wochen 74 Prozent der Inhalte gelöscht – eine deutliche Steigerung zum Vorjahr (2015/62 Prozent). Diese Löschquote ist im Vergleich zu den deutschen Fällen aufgrund unterschiedlicher Rechtslagen schlechter. Die Verbesserung der Löschquote wurde durch das direkte Kontaktieren der Provider, bei denen die illegalen Inhalte gehostet sind, erreicht.

2016 hat sich die Anzahl der Beschwerden über Rechtsradikalismus nach der großen Steigerung in 2015 nur unwesentlich verändert (2016/263 Fälle, 6 Prozent; 2015/256 Fälle, 5 Prozent; 2014/32 Fälle, 1 Prozent). Hierzu zählen beispielsweise die Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (2016/227 Fälle; 2015/202 Fälle) und die Leugnung des Holocausts (2016/36 Fälle; 2015/55 Fälle). Als volksverhetzend wurden von der Beschwerdestelle 2016 103 Inhalte eingestuft (2015/139).

Nach kinder- und jugendpornografischen Inhalten wurden erwachsenenpornografische Inhalte 2016 am häufigsten bearbeitet (718 Fälle/16 Prozent), gefolgt von den übrigen jugendgefährdenden Inhalten (338 Fälle/7 Prozent). Der Anteil der Beschwerden gegen „Sonstige“ Inhalte ist im Vergleich zum Vorjahr mit 32 Prozent in etwa gleich geblieben (1536 Fälle). Hierunter fallen beispielsweise Inhalte, für die die Beschwerdestelle nicht zuständig ist oder bei deren Überprüfung kein Verstoß gegen jugendmedienschutzrechtliche Vorschriften festgestellt werden konnte.

Weitere Informationen:
Quelle FSM

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