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Bildungsnotiz

Lesezeit: Minuten
Bildungsnotiz 07.08.2019

Lehrpersonen sollen Stellung beziehen dürfen

Rassistische und rechtsextreme Positionen haben sowohl im öffentlichen als auch politischen Raum deutlich zugenommen. Somit werden Lehrpersonen immer wieder vor die Frage gestellt, ob und wie sie im Rahmen ihres Unterrichts entsprechende parteipolitische Positionen beziehen und behandeln können.

Derzeit gibt ihnen das Neutralitätsgebot in der Bildung dafür allerdings wenig Spielraum. Die Prinzipien des "Beutelsbacher Konsens", der im Rahmen einer Tagung der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg 1976 geschlossen wurde, besagen, dass Schülern keine Meinung aufgezwungen werden darf (Überwältigungsverbot), dass Themen kontrovers diskutiert werden sollen (Kontroversität) und Schüler ihre eigene Position analysieren und sich aktiv am politischen Prozess beteiligen können sollen (Schülerorientierung). Diese drei Prinzipien sind Grundlage für den Politikunterricht und die von der Bundeszentrale für politische Bildung anerkannten Bildungsträger müssen sie anerkennen, um förderungsfähig zu sein.

Dabei sei es ein wichtiger Bestandteil des staatlichen Bildungsauftrags, die mit Rassismus und Rechtsextremismus verbundenen Gefahren kritisch zu thematisieren, so eine Kernaussage der Analyse des "Deutschen Instituts für Menschenrechte" (DIMR), die danach fragt, ob es noch angebracht ist, „Neutral gegenüber rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien“ zu sein. Lehrpersonen seien schließlich auch dazu verpflichtet, „für die Grundprinzipien der Grund- und Menschenrechte einzutreten“, so ein Hinweis aus der unter Jurist und Rassismus-Experte Hendrik Cremer entstandenen Analyse des DIMR.

Somit wird unter anderem empfohlen, die Chancengleichheit der Parteien nicht über den rechtsverbindlichen Bildungsauftrag zu stellen und auf rassistische Äußerungen von Schülerinnen und Schülern kritisch zu reagieren. Denn das Recht auf freie Meinungsäußerung gibt einem nicht das Recht auf rassistische Äußerungen, die andere Menschen herabwürdigen. Auch die Vermittlung dessen sei schließlich ein im Schulrecht verankertes Bildungsziel.

Lehrerinnen und Lehrer, die den Empfehlungen des DIMR kreativ und praxisnah nachkommen möchten, können sich an unserem Dossier „Mitbestimmung im Netz“ bedienen. Die Diskussionstexte „Schöner streiten“ und „Mitwirken, statt nur mitzulaufen“, die Gruppenprojektidee „Netzduell“ sowie die Video-Straßenumfrage und eine Online-Abstimmung regen zum reflektierten Austausch an.

Weitere Informationen:
Zur Studie des DIMR

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