Kinderfotos zu Weihnachten: Schön für die Familie, aber nicht fürs Netz
Wenn Eltern Bilder ihrer Kinder online teilen, spricht man von „Sharenting“. Das ist eine Kombination aus dem Englischen sharing (teilen) und parenting (Elternsein). Was liebevoll gemeint ist, kann unbeabsichtigt zur Verletzung der Privatsphäre werden.
Das Recht am eigenen Bild schützt Kinder, besonders im Netz. Bei Kindern unter sieben Jahren dürfen nur die Erziehungsberechtigten über eine Veröffentlichung entscheiden. Ab etwa 14 Jahren müssen auch die Jugendlichen selbst zustimmen, weil sie dann verstehen, was eine Veröffentlichung bedeutet.
Wichtig ist: Einmal gepostet, ist ein Foto kaum wieder zu löschen. Selbst private Profile bieten keinen vollständigen Schutz. Inhalte können gespeichert, weitergeleitet oder in andere Kontexte gestellt werden.
Darum gilt besonders zu Weihnachten: Schenkt euren Kindern Privatsphäre statt Reichweite. Hebt die schönsten Momente für das Familienalbum auf und nicht für den Newsfeed.
Zum Thema Sharenting findet Ihr in unserem Themendossier weitere Infos.
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