FSM-Bilanz: Höchststand an Beschwerden über Onlineinhalte
Rund ein Fünftel (21 Prozent) der eingegangenen Hinweise enthielten Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen (2017: 1.155 Beschwerden; 2016: 1.394 Beschwerden). Damit ist der Anteil dieser Meldungen auf ähnlich hohem Niveau geblieben.
Die Anzahl der eingegangenen Hinweise über Rechtsextremismus ist mit 103 Beschwerden (rund 2 Prozent der Gesamtbeschwerden) im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen (2016: 263 Beschwerden). Gleiches gilt auch für volksverhetzende Inhalte (2017: 54 Beschwerden, 2016: 103 Beschwerden). Mutmaßlich liegt der Rückgang daran, dass in sozialen Netzwerken rechtswidrige Inhalte mittlerweile zuverlässiger entfernt werden. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist nach dem Berichtszeitraum am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.
Mehr als ein Drittel der Beschwerden (2.173) wurden 2017 der Kategorie Sonstiges zugeordnet. Hierunter fallen unbegründete Meldungen, bei deren Überprüfung kein Verstoß gegen jugendmedienschutzrechtliche Vorschriften festgestellt werden konnte, wie beispielsweise politische Meinungsäußerungen unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit bzw. Jugendgefährdung, aber auch Sachverhalte, für die die Beschwerdestelle nicht zuständig ist.
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