Max Schrems vs. Facebook
Schrems hatte 2011 von Facebook Auskunft über die Speicherung seiner privaten Daten verlangt und das US-Unternehmen verklagt. Der damalige Student hatte argumentiert, dass die USA keinen hinreichenden Schutz europäischer Daten vor Geheimdiensten garantieren könne.
Dieser Einschätzung hat sich der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Oktober 2015 nun angeschlossen. Europäische Nutzerdaten dürfen laut EuGH nicht mehr per se in den USA gespeichert werden. Das „Safe Harbor“-Abkommen zwischen EU und USA, dass den Datenaustausch regelte, ist damit hinfällig.
Das Urteil hat mitunter Auswirkungen auf 4400 US-Unternehmen, die europäische Daten in den Vereinigten Staaten speichern.
Ob Internetriesen wie Google, Amazon oder Facebook dadurch in Zugzwang geraten und europäische Daten zukünftig in Rechenzentren in der EU speichern, bleibt abzuwarten.
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