Mehr Onlinebeschwerden beim FSM
Im vergangenen Jahr verzeichnete die Beschwerdestelle einen Anstieg der Beschwerden um rund 20 Prozent. Waren es 2017 noch 5.614 Beschwerden, sind es 2018 bereits 6.733 Meldungen gewesen. Einer der Bereiche konzentriert sich auf die Anzahl der begründeten Beschwerden im Hinblick auf Extremismus.
Dazu gehören Meldungen zur Verbreitung verfassungswidriger Kennzeichen, die Leugnung des Holocausts oder die Verherrlichung der NS-Zeit. Neben diesen rechtsextremistischen Inhalten gehören aber auch linksextremistische und terroristische Propagandainhalte in diesen Bereich. Positiv zu vermelden, ist ein leichter Rückgang.
Statistisch erfasst wurden dieses Mal 67 Fälle, 2017 waren es noch 103. Auch die Anzahl der Beschwerden, die den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen, ist mit 51 Fällen 2018 im Vergleich zu 54 Fällen im Jahr 2017 etwas gesunken. Jedoch bleibt ein bitterer Nachgeschmack. Denn die Zahl der geprüften Fälle liegt in diesem Bereich sehr viel höher.
Der Grund hierfür liegt darin, dass die Entscheidung, ob eine Äußerung noch zur Meinungsfreiheit gehört oder nicht mehr, auch für Experten nicht immer sofort eindeutig beurteilt werden kann und häufig einer sorgfältigen Prüfung bedarf.
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