Digitaler Nachlass
Was passiert mit den Daten eines Menschen, der verstirbt? Erben nahestehende Verwandte die Social Media Konten?
Ein Elternpaar, dessen Kind unter ungeklärten Umständen verstorben war, hatte gegen Facebook geklagt, um Zugang zu den Daten ihres Kindes zu bekommen. Im Januar 2016 hat das Landgericht Berlin ihnen Recht gegeben.
Das Persönlichkeitsrecht des Kindes werde durch das Urteil nicht verletzt, so das Gericht. Vergleichbar mit Tagebüchern oder Briefen sei die Social Media Kommunikation Teil des Erbes.
So wurde erstmals in Deutschland die Vererbbarkeit eines Facebook-Kontos festgestellt.
Weitere Informationen:
Eltern erben Facebook-Konto des Kindes, FAZ, 06.01.2016
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