Urlaubsfotos auf Instagram & Co
Grundsätzlich gilt: Bevor man das Bild einer abgelichteten Person im Internet verbreitet, auf dem sie klar als Einzelperson erkennbar ist, muss man ihr Einverständnis einholen. Eltern sollten ihre Kinder daher für dieses Thema sensibilisieren. Bilder auf denen Menschen nur in einer unidentifizierbaren Masse oder als „Beiwerk“ einer Landschaftsaufnahme zu sehen sind, sind erlaubt.
Persönlichkeitsrechte wahren
Vorsicht ist auch bei fotografierten Kindern geboten: Bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres müssen beide Elternteile einer Verbreitung von Bildern im Netz zustimmen. Bis zu diesem Alter sind die Erziehungsberechtigten für die Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Kindes verantwortlich.
Sensible Daten schützen
Vor allem bei Teenies beliebt: Strand-, Bikini- und Badebilder. Machen Sie Ihrem Kind dabei klar, dass jedes Bild, das im Internet veröffentlicht wird, unter Umständen noch Jahre später auffindbar sein wird. Sensible Daten wie genaue Adressen, vollständige Namen oder Telefonnummern sollten auf keinen Fall öffentlich im Zusammenhang mit Fotos gespostet werden.
Virale Effekte
Ein weiterer oft unterschätzter Aspekt sind virale Effekte. Zunächst nur für einen intimen Kreis an Freunden und Bekannten bestimmt, verbreitet sich so manches Urlaubsbild oder Video durch soziale Netzwerke in Windeseile im Internet und wird „viral“. Und so geht es auch Netzprofis wie Ashton Kutcher: Der Schauspieler postete letzten Sommer seinen verwunschenen Lieblingsurlaubsort – ein türkiser See in der Steiermark – auf Facebook. Das Bild wurde viral verbreitet und hatte ungeahnte Folgen: 81.964 "Gefällt mir"-Angaben, 1.462 Kommentare und 15.023 "Geteilte Inhalte" später wurde der idyllische Ort von Reisebussen und Menschenmassen überrannt… Geheimtipp ade!
Was tun, wenn es schon zu spät ist? Wie kann man dafür sorgen, dass ein urheberrechtlich bedenkliches oder unangemessenes Bild wieder entfernt wird? Instagram hat zu dieser und weiteren häufigen Fragen besorgter Eltern verschiedene Tipps zusammengestellt:
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