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Familie und Medien

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Familie und Medien 25.04.2018

Facebook reagiert auf Datenschutzverordnung der EU

Am 25.05.2018 tritt die Europäische Datenschutzverordnung in Kraft. Sie hat das Ziel, die Verbraucherinteressen der europäischen Bürger durch eine erhöhte Transparenz und durch ausgeweitete Mitbestimmungsrechte in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zu stärken.

Die Schaffung eines europaweit einheitlichen Datenschutzniveaus betrifft allerdings auch Unternehmen, die ihren Sitz im nicht europäischen Ausland haben, wie beispielsweise das US-amerikanische Unternehmen Facebook Ink.

Das soziale Netzwerk bittet aktuell Nutzer um die Zustimmung zu veränderten Datenschutzeinstellungen. Grund dafür ist die in Kraft tretende Europäische Datenschutzgrundverordnung. Ohne die Zustimmung zu den neuen Nutzungsbedingungen kann Facebook nicht weiter genutzt werden.

Facebook fragt zudem drei weitere Punkte ab, bei denen die Nutzer zustimmen müssen. Darin geht es um die Punkte: personalisierte Werbung, Option zur Aktivierung der Gesichtserkennung, aktualisierte Nutzungsbedingungen sowie Datenrichtlinien und Cookie-Richtlinien. Facebook-Nutzer werden aktuell dazu aufgerufen, den neuen Bestimmungen zuzustimmen. Im Einstellungs-Tool kann das jeder Nutzer aber auch selbst tun.

WhatsApp passt Mindestalter an

Der Messaging-Dienst WhatsApp, der zum Facebook-Konzern gehört, hebt bei der Umsetzung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung das Mindestalter für seine Nutzer von 13 auf 16 Jahre an. Die Verordnung, die ab dem 25.05.2018 gilt, verlangt allerdings keine strenge Kontrolle der Altersgrenze, zum Beispiel das Hochladen eines Altersnachweises. Eine solche Kontrolle ist bei WhatsApp deshalb nicht geplant. Neue und bestehende WhatsApp-Nutzer werden demnächst in der App gefragt, ob sie älter als 16 Jahre sind. Die EU-Datenschutzgrundverordnung erfordert bis zu diesem Alter die Zustimmung der Eltern zur Datenverarbeitung.

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